didderic2023-11-012023-11-011291-02-011291-02-01CW21031https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1537Diederic, der Sohn Symons van Thelynge bezeugt, daß er für Diederic van Brederode, seinen Verwandten, in dessen Sühne mit dem Grafen Florens [V.] von Holland Bürge geworden ist. [Er ist einer der in Nr. 1536 S. 699. Z. 20 gestellten ungenannten Ersatzbürgen]. Verstößt Diederic van Brederode oder seine Erben gegen einen Punkt der Handfeste [Nr. 1536], und der Graf kann das bezeugen, so ist der Aussteller ihm zu Dienst und Hilfe verpflichtet, nämlich Diederic van Brederode in jeder Weise außer der Grafschaft Holland und außer Landes zu halten, soweit er es nach der Meinung des Grafen vermag. Tut er es, so ist er frei, tut er es nicht, so ist all sein Gut verfallen, das er von dem Grafen hat. Wenn er von dem Grafen gemahnt wird, so wird er alles auf eigene Kosten leisten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0didderic - 1291 Februar 7 1292 Februar 6.Image