2023-11-012023-11-011324-12-161324-12-16CW41025https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3556Bertold Krapf beurkundet, daß er unbeeinflußt mit Zustimmung seiner Ehefrau, seiner Verwandten und seiner Erben seinen Hof zu Ringoldsried [abg. bei Pfaffenhausen, B. Mindelheim] mit allem Zubehör an Propst Ulrich, dessen Nachfolger und das Kloster Steingaden für 35 Pfund damals üblicher Augsburger Pfennige verkauft hat. Er wird auch dem Kloster den Hof von Herrn Heinrich dem Meringer [Mering, B. Friedberg Obb.] ausfertigen lassen, der sein rechtmäßiger Lehensherr war. Dieser soll die Eigentumsrechte für sich und seine Erben dem Kloster aufgeben und das rechtmäßige Eigentumsrecht an dem Hof ohne Ansprache für ewige Zeiten dem Kloster übertragen. Als Sicherheit für Verkauf und Ausfertigung hat er dem Kloster nach dem Recht des Landes die Herren Heinrich von Hattenberg und Swigger von Mindelberg als Bürgen und Herrn Sifrit von Mindelberg und sich selbst ebenfalls als Bürgen und als rᷝgeweren</i> gestellt. -- Vgl. Corpus Nr. 2857. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Dezember 16.Image