Johans voͤn Roͤr2023-11-012023-11-011315-01-011315-01-01CW20668https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1193Johans von Ror beurkundet im Einverständnis mit seiner Ehefrau Margarete, seinem Bruder Otto und seinem Sohn Heinrich, daß Propst [Ulrich] und der Konvent von St. Florian ihm in großer Not 60 Pfund Wiener Pfennige geliehen haben und er ihnen dafür seinen Hof an der Eben mit allem Zugehör überantwortet hat unter der Bedingung, daß, sofern er oder seine Erben dem Kloster den vollen Betrag am 29. September ohne Abzug des Gewinnes, den das Kloster inzwischen daraus gezogen hat, wiedergeben, der Hof sofort frei wird. Solange das nicht geschieht, bleibt das Kloster der Nutznießer des genannten Gutes. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johans voͤn Roͤr an Brobſt; Samnunge / datz ſant Florians havs - 1290 Februar 8 Januar 4 .Image