2023-11-012023-11-011323-01-011323-01-01CW40330https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2877Otto von Neunburg, Richter von Kling, und Gottfried von Katzbach beurkunden, daß sich die Klosterfrauen von [Alten-]Hohenau und die Schonstetterin von Leuchenstein wegen ihres Ehemannes Seelgerät miteinander versöhnt haben. Die Schonstetterin soll den Frauen 12 Pfund Münchener 1-2 Wochen vor Lichtmeß zahlen, andernfalls sollen sie nach dem Gutachten von 4 [Bd. 4 S. 194 Z. 21-22] namentlich genannten Leuten (darunter den beiden Ausstellern) die Hufe zu Griesstät erhalten und dafür das geben, was ihnen die 4 Gutachter anbefehlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298.Image