Chvͦnrat hern lude- wigeſ ein burger von baſil2023-11-012023-11-011318-07-041318-07-04CW30118https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1774Konrad, Herrn Ludwigs Sohn, Bürger von Basel, beurkundet, daß Wernher Stammler der Krämer, Bürger von Basel, von ihm ein [Bd. 3 S. 77 Z. 19 - 20] näher bezeichnetes Haus in Pacht hat. Wernher ist verpflichtet, davon alljährlich außer den 2 Pfund an den Domherrn rᷝab Burg</i> von Basel, von dem Konrad das Haus hat, dem Aussteller jährlich 2 Pfund in 4 Raten zu den Fronfasten zu zahlen und dazu als rᷝwiſvnge</i> ½ Pfund Pfeffer in 2 Raten am 11. November und zu Fastnacht, sowie 15 Schillinge Erschatz bei Handänderung zu geben. Wernher hat die Hälfte davon Konrad aufgegeben und ihn gebeten, diese seiner Ehefrau Berta von Luzern zu übertragen. Konrad hat dies unter der Bedingung getan, daß der gesamte Zins -- nicht nur der von der Hälfte, da er von dem Hause als ganzem abgeht -- ihm selbst, seinen Erben und dem Domherrn auf dem Hause und dessen Bewohnern verbleibe. Jene Hälfte des Hauses soll nach Wernhers Tode im Besitz Frau Bertas und ihrer ehelichen Kinder mit Wernher verbleiben. Ist die Ehe kinderlos, so fällt jene Hälfte nach Bertas Tode den nächsten Erben Wernhers zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvͦnrat hern lude- wigeſ ein burger von baſil - 1293 Juli 4.Image