Hertnid van wildony Marſchalch van Steyr2023-11-012023-11-011320-02-071320-02-07CW30478https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2125Hertnid von Wildon, Marschall von Steyr, gelobt in eindringlicher Form [Bd. 3 S. 318 Z. 21-24] seinem Herrn Herzog Albrecht [I.] von Österreich Treue und wird fürderhin nichts gegen den Herzog und dessen Lande unternehmen. Mit ihm werden 12 seiner angesehensten Leute, die Abt Heinrich von Admont im Auftrage des Herzogs benennen wird, Treue schwören. Für die Einhaltung seines Treueversprechens setzt er dem Herzog alle seine Lehen und sein Eigentum zum Pfand. Bricht er diese Verpflichtung, so verfallen seine Lehen und Eigen dem Herzog, wenn er innerhalb eines Monates nach Aufforderung durch den Herzog nicht zur Wiedergutmachung oder Rechtfertigung erscheint und ihn Abt Heinrich von Admont und 4 [Bd. 3 S. 318 Z. 31 - 32] genannte Herren für schuldig befinden. Ferner werden die 12 Leute, die mit ihm Treue geschworen haben, dem Herzog und nicht mehr Hertnid dienstpflichtig sein. Erklären ihn dagegen die 5 Herren für unschuldig, so gilt er als gerechtfertigt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hertnid van wildony Marſchalch van Steyr an Hertzogen Albrechten van Oſterich vnd van Steyr - 1295 Februar 7.Image