Cuͦnrat der Marſchalch von Mænbræhſhouen2023-11-012023-11-011321-11-031321-11-03CW30892https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2528Konrad, Marschall von Mammertshofen, beurkundet, daß sein Streit mit Ulrich von Trauchburg, dem Kämmerer des Klosters St. Gallen, wegen des Gutes Roggwil, dessen Pfleger für das Kloster jener war, wie folgt geschieden worden ist: Konrad wird Ulrich jährlich zu Martini 11½ Mutt Kerne St. Galler Maßes und 11½ Schillinge Pfennige als Zins von dem Gut Roggwil geben. Wird der Termin versäumt, so soll Ulrich seinen Bevollmächtigten schicken. Zahlt Konrad auch dann nicht, so darf ihn Ulrich ohne Widerstand oder Klagerecht auf diesem wie auf anderem Besitz Konrads pfänden. Aus der Pfändung erwachsende Unkosten sollen ihm aus den Pfändern vergütet werden. Dieser Schiedsspruch soll künftig keinen der beiden in seinem Recht beeinträchtigen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cuͦnrat der Marſchalch von Mænbræhſhouen - 1296 November 3.Image