2023-11-012023-11-011323-12-201323-12-20CW40606https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3146Vitztum Reicher von der Rott stiftet für das Seelenheil seiner Vorfahren und besonders für sein eigenes der hl. Felicitas und dem Kloster Au den Hof zu Utzing, sein Eigentum. Zu seinen Lebzeiten ist dem Kloster als Rekognition für die Seelgerätsstiftung ½ Pfund Regensburger Pfennige zu zahlen. Nach seinem Tode soll der Hof dem Kloster frei zufallen, und es darf ihn nutzen wie anderen Klosterbesitz. Dann soll alljährlich im Chor zu Au an dem betreffenden Tag, der dem Kloster mitgeteilt wird, Reichers Jahrzeit mit voller Besetzung begangen werden. -- Vgl. Corpus Nr. 3145; von gleicher Hand und weitgehend gleichen Wortlauts wie Corpus Nr. 3145. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Dezember 20.Image