2023-11-012023-11-011318-12-201318-12-20CW50631https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_610_(1855_a)Hertnid von Stadeck beurkundet, daß er für sich und seine Erben auf alle Rechtsansprüche auf einen Hof bei Herzogenburg mit allem Zubehör verzichtet hat, den Berthold Mennel von Hertnids Schwager Herrn Ger[hart] von Oberseß (Obřany B. Brünn), dessen Ehefrau Tuta und deren beider Erben für 14 Pfund Wiener Pfennige gekauft hat. Für diesen Rechtsverzicht hat Berthold Mennel ihm 4 Pfund Pfennige bezahlt. Das Eigentumsrecht an dem Hof hat Hertnid den Johannitern von Mailberg überlassen, mit der Bestimmung, daß Berthold dem Ordenshaus jährlich am Georgstag (23. April) 30 Pfennige zahlen soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 Dezember 20Image