2023-11-012023-11-011318-04-301318-04-30CW50600https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_582_(1737_a)Konrad von Chalheim (Salzburger Ministerialen, Kalham sö. Eugendorf, Salzb.) beurkundet, daß er mit seinem Verwandten rᷝ(vetern)</i> Herrn Konrad von Wartenfels (b. Thalgau, Salzb.) folgendes vereinbart hat. Herr Konrad von Wartenfels hat Herrn Konrad von Chalheim das Gut rᷝauf dem Ecke</i> geliehen, damit dieser es dem Heinreich von Ebenau (ö. Salzburg) zum Pfand setzen kann für 6 Pfund, die er (der Chalheimer) ihm (Heinreich) schuldet. Konrad von Chalheim soll seinem rᷝvetern</i> die 6 Pfund vor kommender Lichtmeß (2. Februar) bezahlen, damit dieser mit dem Geld sein Gut rᷝauf dem Ecke</i> wieder auslösen kann. Wenn Konrad von Chalheim die Zahlung unterlassen sollte, so verfällt dem Herrn von Wartenfels der Hof zu Seidenfeld (w. Thalgau), der dem Wartenfelser auch vorher schon zu Pfande gesetzt worden war, und eidesstattlich versichert der Aussteller, daß er für Herrn Konrad von Wartenfels, dessen Kinder und Ehefrau den Besitz dieses Hofes verbürgen wird. Wofern jedoch Konrad von Chalheim mit Absicht oder wider Willen sein Versprechen nicht einhielte, soll dennoch der Herr von Wartenfels das Seinige erhalten, indem sowohl die Person des Chalheimers als auch seine gesamte Habe herangezogen werden sollen. Dafür verbürgt sich der Aussteller (in einer zusätzlichen Absicherung für den Herrn von Wartenfels) dadurch, daß er ihm seinen Knecht Eiban und seinen Teil von Wenigen Unzing (Unzing ö. Eugendorf) verpfändet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 April 30Image