Grave Egen von Fivrſtenberg2023-11-012023-11-011315-07-201315-07-20CW20764https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1283Graf Egen von Fürstenberg erklärt, sich den Bürgern von Villingen gegenüber an die verbrieften Rechte zu halten, die er ihnen gegeben hat. Er stellt ihnen 9 [S. 527 Z. 36--38] namentlich genannte Verwandte und Dienstmannen als Bürgen, welche im Falle eines neuen Verstoßes von den Bürgern von Villingen gemahnt werden sollen, daß er sein Vergehen in einem Monat wieder gutmache. Tut er das nicht, so haben sich die neun verpflichtet, ihn in keiner Weise in der Angelegenheit gegen die Stadt Villingen zu unterstützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Grave Egen von Fivrſtenberg an bvrgern von Vilingen - 1290 Juli 20.Image