heinrich2023-11-012023-11-011322-07-151322-07-15CW40200https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2752Heinrich, Sohn des Herrn Thomas von Weiler, Bürger zu Colmar, beurkundet, daß er sich mit Abt und Konvent von Pairis wegen eines Streites um ein [Bd. 4 S. 117 Z. 27-28] der Lage nach beschriebenes Rebgut im Bann von Weiler verglichen hat. Das Rebgut hat er vom Kloster als Zinsgut erhalten gegen einen alljährlich vor Martini zu entrichtenden Zins von 6 Ohm weißen Weins, der auf dem genannten Besitz wächst. Ist ein Zins aus Lässigkeit bis zum nächsten Termin nicht entrichtet, so ist das Rebgut ohne sein oder seiner Erben Widerrede dem Kloster Pairis frei. Heinrich und seine Erben werden ferner die auf dem genannten Gut liegende Abgabe rᷝzuͦ hofe</i> [in dem Klosterhof] abliefern ohne Unkosten für das Kloster. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0heinrich an abbet vn̄ dem Conuent von Paris - 1297 Juli 15.Image