Gebhart von velwenOtto von Baierbrunne2023-11-012023-11-011313-05-281313-05-28CW20490https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1024Otto von Baierbrunn und Gebhart von Felben [Film] beurkunden, daß sie sich wegen ihres Streites, den sie miteinander hatten, geeinigt und diesen beigelegt haben, dergestalt, daß Gebhard eidlich gelobt hat, seine Schwester Elsbet dem Sohn Ottos, Konrad von Baierbrunn, zur Ehe zu geben mit einer Mitgift von 230 Pfund Salzburger Pfennigen. Von dieser Mitgift sollten 50 Pfund am 2. II. 1288 gezahlt sein, und falls dies nicht geschähe, sollte Gebhard dem Konrad 5 Pfund Herrengülten aussetzen, solange bis die 50 Pfund gezahlt sind. Am 2. II. 1289 soll Gebhard dem Konrad 90 Pfund zahlen, und falls er diese nicht zahlt, dem Konrad 9 Pfund Herrengülten aussetzen, die dieser nießen soll, bis die 90 Pfund ganz gezahlt sind. Am 2. II. 1290 soll dann Gebhard wiederum 90 Pfund [als letzte Rate] zahlen, und wenn er sie nicht zahlt, wiederum zu gleichem Zweck und unter gleichen Bedingungen 9 Pfund Herrengülte Konrad aussetzen. Werden diese Raten zu den bestimmten Terminen gezahlt, so soll Otto von Baierbronn jedesmal der Ehefrau seines Sohnes die gleiche Summe als Wiederlage zahlen. Tut Otto das nicht, so sollen zwei von den durch Otto als Bürgen gestellten Rittern in München Einlager halten, und entspricht Gebhard seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht, so sollen zwei von den durch ihn als Bürgen gestellten Rittern in Kufstein Einlager halten. Jeder der beiden Vertragschließenden hat neun namentlich aufgezählte Bürgen gestellt; bei Ableben eines dieser Bürgen ist durch den, der den Bürgen stellte, gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Elsbeth von Baierbrunn soll auf Leute und Gut ihres Bruders Verzicht leisten, für den Fall, daß bei dessen Ableben Leibeserben vorhanden sind. Sterben Elsbet oder Konrad nach dem Beilager ohne Leibeserben, so soll sich das Gut [welches Gegenstand des Vertrags ist] verfallen [d. h. seinen regelrechten Fall tun, in der Familie der Baierbrunner?] und nicht rᷝwidererben</i> [rückfallen an die Filmer?]. Neben den beiden Vertragschließenden ist Herzog Ludwig von Bayern als Mitsiegler in Aussicht genommen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gebhart von velwen; Otto von Baierbrunne - 1288 Mai 28.Image