2023-11-012023-11-011323-03-231323-03-23CW40404https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2951Propst Konrat und der Konvent des Wengenklosters, Augustinerchorherrenstiftes, bei Ulm beurkunden, daß sie aus freiem Willen ihr bevogtetes Gut zu Hausen mit allem Recht an Meisterin und Konvent des Klosters Urspring bei Schelklingen gegen deren unbevogtetes Eigengut zu Grimmelfingen im bisherigen Rechtszustand eingetauscht haben. Die Aussteller haben das jetzt ihnen gehörige Gut zu Grimmelfingen an Konrad Kummerlin von Einsingen als Leibgedinge geliehen. Dieser soll dem Kloster jährlich je 5 Imi Winter- und Sommerkorn, 12 Schillinge, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn zinsen. Wenn er das Gut lebend oder tot verläßt, so hat er als Wegzugsgeld 5 Schillinge zu zahlen, und das Gut ist dem Kloster ohne Streit frei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 März 23.Image