Hadmar von Svnnenberch2023-11-012023-11-011319-02-151319-02-15CW30254https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1906Hadmar von Sonnenberg beurkundet, daß sein Knecht Ruger der Weiger von Herrn Friedrich von Wolkersdorf, dessen Ehefrau, dessen Erben und Geschwistern in Velben 4½ Lehn[sgüter], die 3½ Pfund weniger 30 Pfennige einbringen, dazu 1 Wiese, die 30 Pfennige einbringt, für 47 Pfund Pfennige gekauft und das Gut Hadmar, dessen Ehefrau und Erben [als neuen Lehnsherren] gegeben hat. Auf Hadmars Versicherung, daß er das Gut Ruger, seinen Erben und seiner Ehefrau als Burgrecht geliehen hat, haben Friedrich, seine Geschwister, seine Ehefrau und Erben den Besitz Hadmar aufgegeben. Von dem Gut sind Hadmar [jährlich]am 29. September 32 Pfennige zu dienen. Von diesem Gut sind 2½ Lehen und 1 Wiese von [dem Zisterzienserkloster] Heiligkreuz eingetauscht, das ihm [Hadmar] dafür rᷝſcherm</i> ist. Für das Gut in Grub und für eventuellen Verlust an diesem Gut sollen Friedrich, seine Ehefrau Geisel und seine Erben anderes Gut als Pfand stellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hadmar von Svnnenberch - 1294 Februar 15.Image