HeſſeRvͦdolf / Herren von Vͦſinberg2023-11-012023-11-011304-05-221304-05-22CW10417https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/383Herr Hesse und Herr Rudolf von Üsenberg beurkunden dem Herrn Dietrich Snewelin von Freiburg i. Br. die gemeinsam mit ihm und der Bauernsame von Bischoffingen festgesetzten Rechte des Frohnhofes zu Bischoffingen in Form eines Weistums mit folgenden Betreffen: 1. Dingtermine (12. XI.; 14. I.; 25. VI.). 2. Meieramt. 3. Verkehr mit Maßen. 4. Das Selgut und die auf ihm erfolgte Ablösung des Tagwans durch Verzicht der Leute von Bischoffingen auf kostenlosen Imbiß seitens Dietrich Snewelins bei den Drei Dingen. 5. Zinszahlung. 6. Wechsel des Inhabers von Lehen, das zum Hof gehört, und Ehrschatz. 7. Verpflichtung für Großjähriggewordene und Eingewanderte, dem Vogt zu huldigen. 8. Mortuarien. 9. Herrenloses und untergestelltes Vieh. 10. Vorbereitung für den Verkehr zum Sonnwendding durch Kornschnitt und dafür zu gewährende Entschädigung. 11. Abgaben von Huben und ganzen Lehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heſſe; Rvͦdolf / Herren von Vͦſinberg an Dietrich ſnewelin - 1279 Mai 22 f.Image