2023-11-012023-11-011323-07-061323-07-06CW40487https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3030Priorin und Konvent von Klingental beurkunden, daß sie auf gemeinsamen Beschluß ein [Bd. 4 S. 281 Z. 3-4] der Lage nach beschriebenes Haus in Klein-Basel und die dahinterliegende Hofstatt an Agnes, des Fastnachts Tochter, verliehen haben. Als Zins sind alljährlich 6 Schillinge Pfennige je zur Hälfte am Johannis- und am Andreastag, und 2 [Brot-]Ringe zur Fastnacht zu entrichten. Bei Handänderung ist Ehrschatz in der Höhe des Zinses zu geben. Der Zins gehört zu den Jahrzeit[stiftungen] des von Klingen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Juli 6.Image