2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW41047https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3578Ihrem Herrn, dem Herzog von Bayern und Pfalzgrafen vom Rhein, klagt E., Reichsmarschallin von Pappenheim, daß sie verschiedentlich von dessen Leuten geschädigt worden ist, die ihren Eigenleuten rᷝ(armen lvͦten)</i> bisher schon Besitz geraubt haben und es noch weiter tun wollen und die das [Geraubte] in die Gewalt des Herzogs gegeben haben. Sie appelliert an seine Einsicht: da er wisse, daß ihr Ehemann im Dienst des Königs stehe und auch künftig bleiben müsse, möge der Herzog sich ihrer Bitte annehmen und seinen Leuten befehlen, ihren Eigenleuten den widerrechtlich fortgenommenen Besitz zurückzugeben. Wenn seine Leute ihr oder ihren Leuten gegenüber Rechtsansprüche erheben, so wird sie ihnen nach Ermessen des Herzogs rechtlich Genugtuung leisten rᷝ(daz reht vmme tvn).</i> -- Zur Besiegelung: Das Siegel war auf die Rückseite der Urkunde aufgedrückt; es ist fast ganz zerstört. Zur Datierung: Nach Haupt, Reg. Pappenheim S. 123 Anm. 1 dürfte es sich um Elisabeth, Gemahlin Heinrichs VII. von Pappenheim handeln (urkundlich nachzuweisen von 1279 bis 1290 November 10; vgl. a.a.O., S. 38). Der Herzog von Bayern wäre dann der 1294 verstorbene Ludwig II. von Oberbayern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert].Image