Engelmar von Meſſenhauͦſen2023-11-012023-11-011300-01-201300-01-20CW10255https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/234Engelmar von Massenhausen beurkundet, daß die Knollen zu Gansheim von ihm einen Zehent und zwei Huben zu Lehen haben. Er beurkundet dies deshalb, weil zwischen ihm und seinen Brüdern und andren ihren Erben unvergessen bleiben soll, daß sie künftig in dem selben Dorf keine andren Lehen mehr ausleihen. Wenn die Knollen sich vergäßen und die genannten Lehen vom Erben nicht neu empfiengen, gehen sie ihrer verlustig. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Engelmar von Meſſenhauͦſen an knollen zvͤ Ganſheim - 1275 Januar 20.Image