Abreht von valkenſtein ein Ritter vnd elizabeth min huſfrowe2023-11-012023-11-011320-05-071320-05-07CW30530https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2175Es wird beurkundet, daß Herr Albrecht von Falkenstein seinen Hof in Schupfholz mit allem Zubehör an Berthold den Joler, dessen Bruder Burchart sowie deren Erben für 80 Mutt Roggen verliehen hat; doch muß der Zins aus den Erträgen von Schupfholz aufgebracht werden. Bei Handänderung ist 1 Malter Weizen als Erschatz abzuführen. -- Das beigeheftete Transfix (noch aus dem 13. Jahrhundert?) enthält ein Verzeichnis der zu Schupfholz gehörigen Güter. Die auf dem rechten Seitenrand der Urkunde unter dem 19. Februar 1303 von anderer Hand eingetragene Neufassung des Pachtvertrages enthält genauere Namenangaben und mehr ins Einzelne gehende Bestimmungen. Unter den Empfängern fehlt nunmehr Bertolds Bruder Burchard, dafür treten ein Konrad und ein Johann [Erben des inzwischen verstorbenen Burchard?] auf. Unter den sachlichen Bestimmungen fehlt die ausdrückliche Bindung des Zinses an die Erträge von Schupfholz. Vgl. im übrigen Bd. 3 S. 346 Anm. 7 und Hefele UB. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Abreht von valkenſtein ein Ritter vnd elizabeth min huſfrowe - 1295 Mai 7.Image