Leo der Svͤzze von Grazze2023-11-012023-11-011316-02-091316-02-09CW20856https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1369Leo der Süzze von Graz beurkundet, daß er auf die Bitte eines Freundes der Frau Mechthild, der Ehefrau Dietrichs von Kärrin, und ihrem Sohn Ulrich eine Hofstatt als Leibgeding verliehen hat gegen einen Zins von 3 Schillingen Regensburger Pfennige, die am 22. oder 23. September fällig sind. Leo verpflichtet sich ferner, wenn sie ein Leibgedinge austauschen oder neu erwerben wollen, ihnen dieses für 24 Regensburger Pfennige zu verleihen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Leo der Svͤzze von Grazze an Mæchthilden; Vlrichen - 1291 Februar 9.Image