2023-11-012023-11-011323-09-011323-09-01CW40521https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3062Seifrid der Ploebach beurkundet, daß er und seine Brüder Konrad und Ulrich ihre Ansprüche gegenüber Leupold und dessen Bruder Ulrich auf das Rückkaufsrecht rᷝ(chaufrecht)</i> an 2 Lehen und Gärten zu Ploebach einem Schiedsspruch unterworfen haben. Dem schlossen sich Leupold und Ulrich an. Die Schiedsleute verkündeten, daß Leupold und Ulrich jedem der 3 Brüder 1 Pfund Pfennige für die [Ablösung der] Ansprache zahlen sollen, außerdem an Seifrids Herren, Hadmar und Alber von Ottenstein, 1 Pfund Pfennige als Leitkauf. Dafür sollen die Brüder auf alle Rechte, die sie oder ihre Erben an den Lehen und den Gärten besitzen könnten, verzichten und den Besitz an Leupold und Ulrich aufgeben. Diese Entscheidung wurde von beiden Seiten akzeptiert. Das Geld wurde ausgezahlt. Die Brüder haben zusammen mit Seifrids Ehefrau Gertrud und seinen Kindern Lehen und Gärten aufgegeben, so daß weder sie noch ihre Erben jemals Ansprüche besitzen sollen oder können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 September 1.Image