hainrich der Schenke von v̓tthendorf2023-11-012023-11-011321-04-241321-04-24CW30766https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2405Schenk Heinrich von Ittendorf beurkundet, daß er seine Hälfte des Gutes zu Inntobel, das ihm und seinem Bruder Konrad von Bienburg nach dem Tode Jäkelins von Inntobel frei geworden ist, an Abt und Konvent von Weingarten mit allen bisherigen Rechten als Eigentum gegeben hat. Dafür hat er von rᷝdem von jbach</i> 5 Pfund weniger 5 Schillinge Konstanzer erhalten. Für das Eigentumsrecht [des Klosters] wird er im Bedarfsfall an allen Stellen rᷝwer</i> sein. Für sich und alle seine Erben verzichtet er auf alle bisherigen und möglichen Rechte an dem Gut. -- Vgl. Corpus Nr. 2406, von gleicher Hand. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0hainrich der Schenke von v̓tthendorf an abbet vnde dem Conuente gemainlich von wingarten - 1296 April 24.Image