Hainrich *****von RorOtte2023-11-012023-11-011313-02-051313-02-05CW20439https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/978Die Brüder Otto und Heinrich von Rohr beurkunden, daß sie von Abt Konrad und dem Konvent von Raitenhaslach geliehen haben 9 Mutte und 10 Metzen Roggen und 8 Mutte Hafer in Öttinger Maß und 22 Pfund Öttinger Pfennige und für die Rückzahlung dieser Schuld Termin bis zum 2. II. 1289 erhalten haben. In Ansehung dieses Entgegenkommens haben die Brüder ihr Gut zu Altsberg mit Zubehör, wie es ihr Vater und ihre Mutter [Alhait war also inzwischen gestorben] gehabt hatten, dem Abt und der Kirche von Raitenhaslach zu eigen gegeben mit Ausnahme von 30 Pfennigen Regensburger Geltes, die zum Heilig-Geist-Altar in Burghausen gehören. Wenn aber sie, die Brüder, oder ihre Erben die Schuld bis zum 2. II. 1289 abzahlen, dann soll das Gut Altsberg rᷝledichlichen</i> wieder an sie zurückfallen. Zahlen sie aber die Schuld bis dahin nicht vollständig zurück, so soll das Gotteshaus Raitenhaslach den Brüdern oder ihren Erben 14 Tage nach dem 2. II. 1289 für das Gut Altsberg 60 Pfund Pfennige, die gang und gäbe sind, zahlen, wobei dann das, was die Brüder schulden, von der Kirche Raitenhaslach abgezogen werden kann. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainrich *****von Ror; Otte an abbt Chvnrat; Sammvng von Raitenhaſlach - 1288 Februar 5.Image