Marquart2023-11-012023-11-011298-05-131298-05-13CW10219https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/200Marquart, des Baiers Sohn, kommt mit seinen Eltern über deren bei St. Margareth gelegenes Gut auf folgenden Verzicht überein. Heiratet sein Vater nach dem Tod seiner Frau zum zweitenmal und entstammen dieser Ehe Kinder, so hat Marquart nichts mehr mit dem Gut zu tun. Heiratet seine Mutter nach dem Tode ihres Mannes zum zweitenmal und entstammen dieser Ehe Kinder, so haben der 2. Ehemann und seine Kinder nur, solange die Mutter lebt, mit dem Gute etwas zu tun. Marquart wird seine Eltern aber nicht hindern, wenn sie das Gut zu einem Seelgerät verwenden wollen. Müssen seine Eltern aus Not das Gut oder noch weiteres Gut veräußern, so wird sie der Sohn auch daran nicht hindern, weil es recht und schicklich ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Marquart - 1273 Mai 13.Image