Capitel von zouingenLiv̂tolt von yfental2023-11-012023-11-011313-10-211313-10-21CW20512https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1046Probst Leutold von Ifental und das Kapitel von Zofingen beurkunden, daß sie Herrn Marquard von Ifental zu einem Vogt genommen haben, über Hof und Vogtei Knutwyl, die er ihnen mit Leuten, Gut und aller Ehäfte zu kaufen gegeben hatte, gegen ein aus der Kellerei des Stiftes ihm auf Lebenszeit zu entrichtendes Vogtsgeld, bestehend aus 40 Scheffeln Hafer Zofinger Maßes, fällig am 30. XI., und 20 Hühnern, zu liefern an Fasnacht. Keiner seiner Erben hat auf dieses Vogtsgeld weiter Anspruch. Mit Leuten und Gut hat Marquard nichts mehr zu tun, außer mit Willen des Kapitels und insofern, als die Beurkunder und ihre Kellerverwaltung seiner bedürfen. Dann soll er helfen, wie ein Vogt zu Recht helfen soll, und die Kellerverwaltung soll ihn dann in die Bewirtung des Stiftes einführen. Wenn Diebstahl oder Frevel zu richten sind, so soll er zu Gericht sitzen, und von dem, was Probst und Kapitel an Bußgeldern einnehmen wollen, sollen sie ihm ein Drittel geben. Wenn diese aber auf Bußgeld verzichten wolen, so hat Marquard auf diesen Entschluß keinen Einfluß oder durch ihn keinen Rechtsanspruch. Marquard von Jfental erklärt seinerseits, mit der Vogtei weiter nichts zu tun zu haben als was oben schriftlich festgesetzt ist. --Die Datierung "1288" erfolgt auf Grund einer Auskunft des Staatsarchives von Luzern vom 15. ii. 1955. Die gleiche Formulierung der Jahresdatierung in Nr. 991. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Capitel von zouingen; Liv̂tolt von yfental an Margwarden von yfental - 1288 Oktober 21.Image