Elſebete von gotteſ gnade - - Ebtiſchenne ze zv̓rich2023-11-012023-11-011316-08-191316-08-19CW20953https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1460Äbtissin Elisabeth [von Wetzikon] von Zürich beurkundet, daß Richenza, die Ehefrau Wernhers des Schüpfers von Bürgeln, 40 Mark Silbers Zürcher Gewichtes, die sie als Kaufpreis für das Gut in Schlattdorf erhielt, dem Peter von Ried und Konrad dem Schüpfer geliehen hat. Für diese Summe hatte die Äbtissin von Abt Volkart und dem Konvent zu Wettingen den Turm und die dazu gehörigen Besitzungen in Göschenen gekauft [vgl. ZU. 2132. 1291 März 28]. Peter und Konrad haben mit Einwilligung der Äbtissin für sich und ihre Erben den Turm und die dazugehörigen Besitzungen der Frau Richenza als Pfand gesetzt gegen einen jährlich am 11. November zu entrichtenden Zins von 6 Pfund gewöhnlichen Pfennigen, bis sie ihr das verkaufte Eigen wieder zurückgeben. -- Zu diesem Vorgang, der als doppelte Verpfändung anzusehen ist -- Richenza verpfändet ihren Besitz in Schlattdorf an Peter und Konrad für 40 Mark, die von der Äbtissin im Turm von Göschenen angelegt werden, der wieder Pfand ist für die Bezahlung des Zinses an Richenza -- vgl. Quellenw. I, 1, S. 785 Anm. 1. Die auffallende Bezeichnung S. 653 Z. 30 rᷝin dem jvngeſten jare</i> entspricht einem rᷝanni currentis.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elſebete von gotteſ gnade - - Ebtiſchenne ze zv̓rich an Chvͦnrad dem Schvͦpher; Peter von Rieden - 1291 August 19.Image