2023-11-012023-11-011323-03-251323-03-25CW40409https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2956Heinrich von Schmida beurkundet, daß er den von seiner Schwester Kunigunde für 27 Pfund Pfennige mit allem Rechte gekauften Hof zu Weißenalbern, wie sie und sein verstorbener Schwager Ortolf von Kirchberg ihn vom Kloster Zwettl gehabt haben, und mit der gleichen Abgabe, 32 Pfennigen Burgrecht, für sich und seine Nachkommen von Abt Eber und dem Konvent von Zwettl erhalten hat. Abt und Konvent haben versprochen, bis Ostern [19. April] 1299 die an dem Hof hängenden Streitigkeiten mit den Herren von Sunnberg beizulegen, es sei denn, sie könnten rᷝehaft not</i> nachweisen. Wenn sie aber diese Streitigkeiten weder gütlich noch rechtlich erledigen können oder wenn die Herren von Schönberg gegen das Kloster Gewalt anwenden wollen, dann sollen Abt und Konvent ihn davon unterrichten, bevor sie größeren Schaden an ihrem anderen Besitz zu Weißenalbern erleiden. Dann werden er oder seine Nachkommen auf den Hof und alle daran erworbenen Rechte gutwillig verzichten. Dafür werden sie ihm innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Mitteilung den Kaufpreis zurückzahlen. Das haben der Abt und Bruder Konrad der Kellner ihm zugesichert. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 März 25.Image