2023-11-012023-11-011299-11-291299-11-29CW41006https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3537Schöffen, Bürgermeister, Ratsmannen und die Bürgergemeinde von Middelburg beurkunden, daß sie Jan [II.], Grafen von Hennegau, von Holland, von Seeland und Herrn von Friesland als ihren rechtmäßigen Landesherrn und Grafen angenommen haben. Sie haben für sich und ihre Nachkommen ihm und seinen Nachkommen Treue rᷝ(hulde)</i> geschworen und werden sie [die Grafen] getreulich mit Leib und Gut in allem ihrem Recht gegen jedermann unterstützen. -- Huldigungsurkunden anderer Städte, die inhaltlich diesem Stück entsprechen, siehe Corpus Nr. 3547 (Zierikzee), 3550 (Dordrecht), 3551 (Geertruidenberg), 3553 (Delft), 3563 (Leyden) 3564 (Haarlem). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 November 29.Image