vͦlrich / in dem gewelbeBurchart / von HotingenChvͦnR TyaChvͦno -- von ToͤbelſteinDiethloFriderich -- BilgerinJacob der Mv̓lnerPeter wolf- lieſchoRvͦdolf ChreͥchRvͦdolf TroͤberRvͦdolf von Bechenhovenwernher Biber2023-11-012023-11-011302-05-251302-05-25CW10349https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/318Der Rat von Zürich, dessen Mitglieder mit Namen angeführt sind, beurkundet, daß er den Streit zwischen Propst und Kapitel von Zürich einerseits und Bartholomeus, Mathys und Heinrich den Chienerren andrerseits wegen eines Gutes zu Oerlikon dahin geschlichtet habe, daß die Propstei 6 Pfund Züricher an die Chienerren zahlt -- die Summe wird als empfangen quittiert -- daß das Gut fortan der Propstei gehört, und die Chienerren, für sich und ihre Nachkommen auf jeden Anspruch verzichtet haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlrich / in dem gewelbe; Burchart / von Hotingen; ChvͦnR Tya u.A. - 1277 Mai 25/26.Image