Cvͦnrat der VehingerGerdrut / ſin elichv̓ hûzevrowe2023-11-012023-11-011318-11-181318-11-18CW30183https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1836Konrad der Vehinger und seine Ehefrau Gertrud beurkunden, daß sie im Einverständnis mit allen ihren Erben den Hof in Mühlhausen an der Enz mit allem früheren und jetzigen Recht und allem Zubehör sowie 2 Morgen Acker, die sie später hinzugekauft hatten, dem Abt und Konvent in Maulbronn für 160 Pfund Haller verkauft haben. Die Aussteller werden den Hof dem Kloster nach Jahr und Tag ausfertigen. Sollte er in dieser Frist angesprochen werden, so setzen sie dafür als Pfand ihr Steinhaus in Calw und allen ihren Besitz. Darüber hinaus stellen sie dem Kloster für eine ordnungsgemäße Durchführung 6 [Bd. 3 S. 143 Z. 14-16] namentlich genannte Bürgen, die auf Kosten der Aussteller in Calw unverzüglich Einlager halten sollen rᷝ(zeainem vaîlem wîn),</i> wenn die Ausfertigung trotz Mahnung nicht erfolgt. Stirbt einer der Bürgen während der Bürgschaftszeit, müssen die Aussteller einen neuen stellen, oder die anderen Bürgen müssen Einlager halten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cvͦnrat der Vehinger; Gerdrut / ſin elichv̓ hûzevrowe an abbet vnt der Samenunge ze Mulenbrunnen - 1(2)93 November 18.Image