ſweſter Mahtilt2023-11-012023-11-011299-05-011299-05-01CW10238https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/219Schwester Mahtilt (von Affinberg), Witwe Ottos, beurkundet, daß sie der Priorin und dem Konvent von Waldhausen ihr von ihrem Ehemann ererbtes Eigengut mit Ausnahme dessen, was zu ihren Mühlen gehört, gegen Zahlung von 10 Mark Silbers und ein näher umschriebenes Leibgeding als Seelgerät für sich und ihren Ehemann vermacht hat. Überlebt sie ihr Bruder Johannes, so hat das Kloster diesem bis zu seinem Tod näher bestimmte Erträgnisse zu liefern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſweſter Mahtilt an priolin vn̄ der ſamenvnge von walthvſin - 1274 im Mai.Image