Ott der Neunb ~gær / vn̄ Lantrichtær zechlingberch2023-11-012023-11-011320-12-061320-12-06CW30642https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2283Otto der Neunburger, Landrichter zu Kling, beurkundet, daß die Frauen von Altenhohenau von Sibot dem Etlinger 2 Viehhöfe rᷝ(ſwœig),</i> genannt Wärtelstein, für 42 Mark gekauft haben. Die Frauen wollten nicht eher bezahlen, bis ihnen Sibot Bürgen stellt, die sie vor Ansprache seiner beiden Brüder für immer schützen. Sibot stellte ihnen daraufhin 2 Knechte aus Etling, Konrad und Ulrich, die den Frauen mit Leib und Gut für alle Schädigung durch die Brüder des Etlingers einstehen werden.-- Vgl. Corpus Nr. 1760. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ott der Neunb ~gær / vn̄ Lantrichtær zechlingberch - 1295 Dezember 6.Image