2023-11-012023-11-011290-01-011290-01-01CW50432https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_418_(1179_a)Schwester Petriſſe, die Äbtissin von Gnadental, und der gesamte Konvent beurkunden, daß das Lehen, das Herr Friedrich in Meinhards Salland besessen hat, nach Friedrichs Tode an dessen Sohn übergehen soll. Dieser soll dem Kloster davon den gleichen Zins als Abgabe leisten wie sein Vater, und er soll 9 Pfund zahlen, wie er gelobt hat. Die Aussteller sichern dem Sohn Friedrichs und dessen Erben dafür die Erblichkeit des Gutes zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Um 1290Image