walther zem ſternen2023-11-012023-11-011322-06-101322-06-10CW40175https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2729Walther zum Stern, Schaffner zu Sennheim, beurkundet, daß vor ihm als Gerichtshalter die Kinder des verstorbenen Konrads im Kirchhof von Steinbach, Heinrich, Johannes, Nikolaus, Katharina und Imma, mit der Hand ihres Vormundes Heinrichs von Steinbach im Kirchhof und ihre Schwestern Heilwig (Bertolds Ehefrau) und Anna (Wernhers Ehefrau) mit der Hand ihrer Ehemänner einigen Besitz an den Propst von St. Leonhard in Basel als Vertreter seines Stiftes verkauften, und zwar aus ihrem Eigentum ein gemauertes ziegelgedecktes Haus, eine gemauerte Weinkelter und einen [Bd. 4 S. 103 Z. 13-14] näher beschriebenen Hof, alles in Steinbach, dazu einen kleinen hinter jenem Hof gelegenen Hof mit einer Scheune und einem Brunnen zur Hälfte; letzteren hatten sie als Zinsbesitz von Herrn Wurand gegen einen jährlichen Zins von 3 Schillingen. Die Verkaufssumme betrug 20 Pfund; sie erklärten durch ihre Vormünder, das Geld richtig erhalten zu haben und fertigten dem Propst den genannten Besitz, soweit es sich um Eigen handelt, mit der Hand ihrer Vormünder, soweit es sich um Zinsbesitz handelt, mit der Hand des Lehnsherrn aus. Sie versprachen dem Propst mit der Hand ihrer Vormünder, den Kaufvertrag einzuhalten, nichts selbst dagegen zu unternehmen, auch niemanden dazu zu veranlassen. Die Vormünder verpflichteten sich mit den Kindern, dem Recht entsprechend des verkauften Besitzes rᷝze werende</i> und rᷝze verſtande.</i> Sie verzichten auf alle nur möglichen Rechtsmittel, mit denen der Kauf jetzt oder später rückgängig oder fraglich gemacht werden könnte. Wurand [als Lehnsherr] leiht auf Grund der Aufgabe des Lehens durch die Kinder und auf Bitten der Beteiligten den genannten Besitz mit allem dazugehörigen Recht an den Propst für einen jährlichen Zins von 3 Schillingen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0walther zem ſternen an anna; Heilwig; Heinrich u.A. - 1297 Juni 10.Image