burger von der ſtat ze · MengenWalter · von Jngeſten2023-11-012023-11-011313-01-011313-01-01CW20441https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/980Walther von Ingstetten, der Amtmann, und die Bürger der Stadt Mengen beurkunden folgendes: Als Reinher von Zwiefalten nicht glauben wollte, daß Herr Hermann von Emerkingen das Gut zu Zwiefaltendorf, genannt 'Reinhers Gut', welches Hermann dem Abt und dem Konvent von Zwiefalten zu kaufen gegeben hatte, vor ihnen [als Richtern, als zu Recht verkauft] verteidigt hatte und mit Zeugen seine Rechtsstellung behauptete, wie er dem Rechte gemäß sollte, und als Reinher den Kampf um dieses Gut gegen die Herren von Zwiefalten nicht aufgeben wollte und die Streiterei auch sonst von Zwiefalten und Reinher auf andere Weise vor sie, die oben genannten Richter, gezogen wurde, da wurde von ihnen, den Richtern, weil beide Parteien mit Fürsprechen vor Gericht erschienen waren und ihr Recht forderten, ausgesprochen, als sie auf ihren Eid hin gefragt wurden, daß Hermann von Emerkingen [den Verkauf von] 'Reinhers Gut' mit Recht behauptet habe. Darauf fällten sie, die Richter, weil sie gefragt wurden, das Urteil, daß die Herren von Kloster Zwiefalten für alle Zukunft das Gut vor Reinhers Einsprache frei und als Eigen besitzen sollen. Die Richter beurkunden weiter, daß die Herren von Zwiefalten vor Gericht, die ihnen streitig gemachten Leute, Bertold den Fischer, dessen Ehefrau und Kinder, zugesprochen bekamen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0burger von der ſtat ze · Mengen; Walter · von Jngeſten an Herman· von · Anmerchign̄; Reinher · von · Zviwltvͦn - 1288 Februar 12 Februar 11 .Image