Graue Eberhart von Nellenburg2023-11-012023-11-011320-06-271320-06-27CW30557https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2202Graf Eberhard von Nellenburg beurkundet, daß er seinen Herrn, Herzog Albrecht [I.], aus der seinem [Eberhards] Vater gegebenen Verpflichtung zu einer Zahlung von 400 Mark Silbers entlassen hat, als Entgelt dafür, daß er [Eberhards Vater] die Herrschaft Nellenburg von Albrecht zu Lehen nehmen sollte. Ebenso hat Albrecht die Versprechungen von Eberhards Vater für erledigt erklärt; Eberhard wie auch Albrecht und dessen Geiseln sind aller Verpflichtungen ledig. -- Bezieht sich wahrscheinlich auf Corpus Nr. 535. Die unklaren Stellen des Regests Nr. 535 sind wie folgt zu verstehen: »Am 1. V. 1283 soll der Nellenburger wieder 300 Mark Silber erhalten (bei Wertminderung entsprechender Abzug)⟨. » ... dann ist rᷝdiv selbe Grauſchaft</i>⟨ (bezieht sich auf Bd. 1 S. 473 Z. 43; Diengau und Ergau sind als eine Grafschaft bezeichnet). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Eberhart von Nellenburg an herzog Albrehten von oſterrich - 1295 Juni 27.Image