Biſſchof von Auſpurch2023-11-012023-11-011307-07-261307-07-26CW10595https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/548_BBischof Hartman (I). von Augsburg beurkundet, daß von den Bürgern von Ausgsburg, der Stadt und der Landschaft Klagen über den Brückenwärter Herman an der Wertachbrücke einliefen wegen ungerechter Zollerhebungen, und daß er deshalb mit Rat seines Kapitels Sifrit von Algishusen, Wolfhart von Rot und Marquart von Berien abgeordnet habe, die gemeinsam mit den Abgeordneten des Stadtrates Volkwin dem Alten, Heinrich dem Schongauer, Konrad Reinbot und Konrad Notnagel den Brückenzoll, wie er von altersher rechtmäßig erhoben wurde, schriftlich festlegen sollten. Diese Kommission aus bischöflichen und stadträtlichen Abgeordneten habe ihrerseits noch den Brückenwärter Bruder Eberhart hinzugezogen, dem die Zollbestimmungen von altersher bekannt waren. Auf grund dieser Kommissionsarbeit sei der im Folgenden in extenso veröffentlichte Zolltarif für die Wertachbrücke entstanden, an den sich der Brückenwärter Herman und seine Nachfolger zu halten haben. Jede Übertretung seitens des Brückenwärters wird mit einem Pfund Augsburger Pfennige geahndet. -- Alle drei von gleicher Hand geschriebenen Exemplareimagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Biſſchof von Auſpurch - 1282 Juli 26 bis 31.Image