Mehtilt/ dv̓ vrowe von Baldingen / deſ Ruhin ſæligen muͦtir2023-11-012023-11-011312-03-311312-03-31CW20336https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/881Es wird beurkundet, daß Frau Mechtilt von Bahlingen, die Mutter der verstorbenen Ruhe, der Priorin und dem Konvent von Adelhausen ihr seiner Lage nach näher beschriebenes Eckhaus [in Freiburg i. Br.] aufgegeben und von diesen auf Lebenszeit gegen einen jährlich am 11. XI. zu entrichtenden Recognitionszins von vier Pfennigen zurückempfangen hat. Nach ihrem Tode fällt das Haus an Adelhausen lastenfrei zurück. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Mehtilt/ dv̓ vrowe von Baldingen / deſ Ruhin ſæligen muͦtir an priorinun; vnde der ſaminunge vor Adilnhuſen; vrowin von Adelnhuſen - 1287 März 31.Image