2023-11-012023-11-011304-01-011304-01-01CW50170https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_161_(377_a)Agnes die Sparrerin, Priorin von St. Katharina [in Augsburg; Dominikanerinnen], und der Konvent beurkunden, daß ihnen die beiden Herren Konrad und Otto von [Donau-] Wörth, genannt die rᷝVeteren,</i> aus Hermanns Hof zu Diedorf [b. Augsburg] 3 Pfund Herrengülte in rechtmäßigen Kauf für 20 Pfund Pfennige gekauft haben. Von diesen 3 Pfund sollen die Nonnen und ihre Nachfolgerinnen zu ewigem Gedenken für die Seele der beiden Stifter künftig zu allen Fastenzeiten Heringe erhalten. Wenn dagegen verstoßen wird und sechs erfahrene Klosterfrauen aussagen, daß man die Heringe von der Gülte nicht ausrichtet, dann soll das Gut mit allem Recht ohne Einspruchsmöglichkeit an die beiden Herren Konrad und Otto bzw. an deren rechtmäßige Erben fallen. -- Vgl. eine ähnliche Stiftung der beiden Herren für das Kloster Oberschönenfeld in Corpus Nr. 354. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01279Image