Heinrich von dem berge2023-11-012023-11-011313-09-091313-09-09CW20510https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1044Heinrich von dem Berg beurkundet, daß er </b>1)<b> mit seinem rᷝvetern</i> Eberhart von dem Berg, als dieser und seine Kinder sich geistlichem Leben widmen wollten, das Gut, welches Eberhart zu Weizendorf hatte und welches Eberharts Lehen war, gegen drei Güter zu Dambach, die sein, Heinrichs, rechtes Eigen waren, eintauschte; daß </b>2)<b> Eberhart mit seinem, Heinrichs, Willen diese drei Güter den Klarissinnen von Nürnberg gab und darauf 60 Pfund Haller für seine, Eberharts, Kinder; daß </b>3)<b> die Klarissinnen von Nürnberg in dieser Form die Dambacher Güter besaßen, bis sich Hedwig, Heinrichs Schwester, entschloß, bei den Klarissinnen in Nürnberg einzutreten. Da gab er, Heinrich, </b>4)*Fdem Klarissinnenkloster zu Nürnberg für seine Schwester auf die drei Güter zu Dambach 50 Pfund Haller und </b>5)<b> gegen Rückerstattung dieser 50 Pfund und der 60 Pfund, die Eberhart für seine Kinder auf dieselben Güter gegeben hatte, die drei Güter zu Dambach zu rechtem Eigen mit dem Vorbehalt, daß er, Heinrich, und seine Erben das Recht haben, diese Güter nach Kündigung zwischen dem 20. I. und 15. II. gegen Rückzahlung der 110 Pfund zurückzuerwerben. Hierzu hatten </b>6)<b> die Mutter und die Schwester Heinrichs von dem Berg ihre Einwilligung gegeben und Heinrich die Verpflichtung übernommen, dafür zu sorgen, daß seine Ehefrau ihre Einwilligung betreffend die für Hedwig gezahlten 50 Pfund Haller gebe, weil das geschehen ist, nachdem er, Heinrich, sich ihr zuwandte [heißt das, sie zu heiraten beabsichtigte?]. </b>7)<b> Die Erfüllung dieser Verpflichtung hat Heinrich von dem Berg durch Unterpfand garantiert, indem er seinen Meierhof zu Oberasbach dem früheren Schultheißen Berthold von Pfinzing und dem Konrad Viehtelin zu rechtem Lehen verliehen hat mit der Maßgabe, daß sie für die Nürnberger Klarissinnen Verbürger des Hofes sind bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Heinrichs Ehefrau ihre Einwilligung betreffs der 50 Pfund gegeben hat, die Heinrich den Klarissinnen auf die Güter zu Dambach gab. Gibt aber Heinrichs Ehefrau ihre Einwilligung nicht und entsteht dadurch den Klarissinnen Schaden, so sollen die genannten Verbürger den Meierhof weiter als solche zu rechtem Lehen für die Klarissinnen tragen bis zu dem Zeitpunkt, an dem Heinrich den Klarissinnen den Schaden ersetzt. Die Verbürger erhalten jährlich von dem Hof 4 Hühner zu Nutz und zu Besitz. Gibt Heinrichs Ehefrau ihre Einwilligung, so soll der Hof zu Oberasbach ledig sein und die beiden Verbürger sollen ihn Heinrich von dem Berge wieder unbelastet aufgeben. </b>8)<b> Heinrich besiegelt und gibt diesen Brief den Klarissinnen von Nürnberg, damit ihnen kein Abbruch geschieht, und damit, wenn Heinrich von ihnen die Güter wieder haben will, diese ihm das eine ohne das andere nicht wiedergeben sollen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von dem berge an frowen von ſant Claren ze Nurenberch - 1288 September 9.Image