Gundacher von Turen2023-11-012023-11-011318-01-011318-01-01CW30008https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1665Gundaker von Turn beurkundet, daß er sich mit Abt Otto und dem Konvent von Obernburg über alle Streitfälle, die sie miteinander hatten, verglichen, von ihnen rᷝbruderſhaft</i> empfangen und seine Bestattung in dem Kloster geordnet hat. Ausgenommen ist ein Zehent in Sawod, für den er zwei Jahre Zins nachzahlen soll und über den er weiter kein Verfügungsrecht haben wird, es sei denn, mit seinem [des Abtes] und seiner Brüder Willen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gundacher von Turen an Apt Otten von Obernb ~g - 1293.Image