Alber van Polnhaim2023-11-012023-11-011316-04-231316-04-23CW20893https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1405Alber von Polheim bringt zu dem aus Nr. 1404 wörtlich wiederholten Kauf das Einverständnis seiner Ehefrau Christa bei und bekundet, daß sie ihm das halbe Haus und den erwähnten Besitz vor dem Landrichter ob der Enns bei einem offenen Gerichtstag in Gegenwart vieler Leute übergeben hat. Diese urteilten, daß sie dazu berechtigt sei, weil ihr der Besitz durch Erbschaft zugefallen sei. Eberhart von Wallsee bestätigt als Landrichter ob der Enns die ordnungsmäßige Durchführung des Verfahrens. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Alber van Polnhaim an Hertzogen Albrechten van Oſtereich - 1291 April 23.Image