2023-11-012023-11-011306-07-031306-07-03CW50204https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_195_(474_a)Egenolf von Landsberg, Propst zu Allerheiligen in Speyer, und Meister Dietmar, Pfründner zu Straßburg, bekunden, daß der Streit zwischen der Äbtissin von Hohenburg [Odilienberg] und der Äbtissin von Niedermünster über ihre Besitzungen in St. Nabor [b. Ottrot Kr. Molsheim], die an den Weg zu den Matten stoßen, ihnen zum beide Parteien bindenden Entscheid übertragen worden ist. Sie haben die unten [Bd. 5 S. 152 Z. 31-33] genannten ehrenwerten Männer berufen, diese haben unter Eid ausgesagt, und auf deren Aussage haben sich die Schiedsmänner auf folgenden Schiedsspruch geeinigt: So wie die Marksteine, von dem Haus in dem Hof der Hohenburger Äbtissin an, heute stehen, soll der niedere Teil zu Hohenburg, der obere zu Niedermünster gehören. Dort hat auch niemand anders Recht noch Weg als jene Besitzungen der beiden Klöster. Die Äbtissinnen und Konvente beider Klöster erklären ihr Einverständnis und verzichten auf alle Rechtsmittel gegen diesen Schiedsspruch. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01281 Juli 3Image