ver olent2023-11-012023-11-011293-02-221293-02-22CW30039https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1696Frau Olent, Mutter des Johannes von Noordwijk, beurkundet, daß sie mit Einverständnis ihres Sohnes Johannes aus dem Land, das sie von Bartolomäus rᷝden bloten</i> in dem Bezirk Rijswijk geerbt, und das sie Johannes bei seiner Verheiratung überlassen, 20 Pfund holländischer ortsüblicher Pfunde gegeben hat, einen Knappen auszurüsten, der ihr Kreuz über das Meer führen soll nach Anweisung des päpstlichen Bevollmächtigten für Kreuzfahrten in Holland und ihres Sohnes Johann oder seiner Erben, wenn er tot wäre. Der Knappe soll ab Ostern (29. März) bereit sein, an der nächsten Fahrt teilzunehmen, die verkündet wird. Ferner ersucht sie den Komtur des Deutschen Hauses in Utrecht und den Komtur desselben Ordens in Leyden, das Land zwischen dem Ausstellungstag und den nächsten Ostern für die Fahrt zu verleihen. Von den Zinsen soll der Komtur von Utrecht 1 Pfund seinem Konvent als Pfründe rᷝ(te petanse)</i> geben, damit sie ihrer gedenken und nach ihrem Tode ihre Jahrzeit begehen. Der Komtur von Leyden soll ebenfalls 1 Pfund erhalten, mit denen er und die Priester ihrer gedenken und nach ihrem Tode an dem betreffenden Tage alljährlich die Jahrzeit, solange der Termin dauern wird, halten sollen. Was mehr als 2 Pfund an Zins einkommt, sollen die Komture ihrem Sohn Johann von Noordwijk aushändigen. Was das Land im Verkauf mehr als 20 Pfund einbringt, sollen sie Johannes, oder, falls er tot ist, seinen Erben geben. Täten sie das nicht, ist Johannes an die Abmachungen nicht mehr gebunden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ver olent an cōmenduir van leyden; cōmendure deſ duiſken huuſ van vtrecht - 1293 Februar 22.Image