2023-11-012023-11-011324-04-251324-04-25CW40792https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3326Konrad Podwein, Bürger von St. Pölten, beurkundet, daß er früher einen Acker aus dem [vom Domkapitel zu Salzburg geliehenen] Lehen Rüdigers von Zwischenbrunn von diesem gekauft hatte. Das Domkapitel rᷝ(mein herren)</i> von Salzburg und dessen Pfleger von Arnsdorf hatten ihn darin angefochten und wollten den Kauf nicht bestätigen, bis er die Zustimmung des Domkapitels vollständig erhält: Er soll von dem Acker alljährlich zu Michaelis 30 Pfennige Wiener als Burgrecht in den Hof zu Arnsdorf oder an eine andere vom Domkapitel bestimmte Stelle entrichten. Wenn er oder die späteren Besitzer das versäumen, so sollen gegen sie die Burgrechtsbestimmungen des allgemeinen Landrechts angewendet werden. Der Acker soll mit der Hand des Hofmeisters von Arnsdorf oder [von der Stelle], wohin das Domkapitel rᷝez</i> [das Recht] legt, zum Beispiel vielleicht wieder in das Lehen, an- und abgeleitet werden. Wenn er oder seine Nachkommen den Acker verkaufen wollen, so sollen sie ihn zuerst dem Domkapitel anbieten. Zum Zeichen dafür, daß er und seine rechtmäßigen Nachfolger diese Bestimmungen einhalten werden, gibt er dem Domkapitel diese mit dem Siegel der Stadt und der Bürger von St. Pölten besiegelte Urkunde. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 April 25.Image