FLorens GraVe Van hollant2023-11-012023-11-011287-12-111287-12-11CW20401https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/942Graf Florens von Holland beurkundet, daß er den Bürgern von Delft für treffliche Dienste verliehen hat, daß die Richter, die zwischen Maas und Zijpe beamtet sind, ihnen den ihnen auf Grund einer früheren Handfeste von ihm zustehenden dritten Teil der Bußen einkassieren, welche von ausländischen Leuten durch Übertretung der Verbote betreffend Schlägereien und Waffenmitführen anfallen, sobald die Bürger schriftlich unter Stadtsiegel darum ersuchen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0FLorens GraVe Van hollant an porters Van delf - 1287 Dezember 11.Image