Johanneſ von Mvnzingen2023-11-012023-11-011319-07-311319-07-31CW30353https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2001Es wird beurkundet, daß Herr Johannes von Munzingen, Ritter von Freiburg, Sohn des verstorbenen Herrn Ludwig, seinen Hof in Munzingen mit Grundbesitz, Zinsen und Rechten, dazu seine Zins[einnahmen] aus Tiengen (jährlich 1 Malter Roggen, 29 Schillinge Pfennige weniger 10 Pfennige und 18 Hühner) und Mengen (jährlich 1 Malter Roggen, 14 Schillinge Pfennige, 4 Hühner) für 196 lötigen Silbers an Priorin und Konvent des Klosters Adelhausen verkauft hat. Er hat das Silber erhalten und Hof und genannte Besitzungen mit allen dazugehörigen Rechten gemeinsam mit seinen Kindern und seinem Schwiegersohn, Johannes Wolleb, den Frauen aufgegeben. Sie haben auf alle bisherigen Rechte daran verzichtet. Johannes hat den Frauen Hof und Besitzungen unter der Gerichtslaube in öffentlicher Verhandlung vor dem Schultheißen Dietrich von Tußlingen ausgefertigt. Vor Gericht sagten die nächsten Verwandten der Kinder väterlicher- und mütterlicherseits, Herr Hugo von Munzingen und sein Bruder Heinrich sowie Herr Hugo von Veltheim, unter Eid aus, daß der Verkauf für die Kinder vorteilhaft sei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johanneſ von Mvnzingen an priorin / vn̄ dem Conuente / deſ Cloſterſ ze adelnhvſen - 1294 Juli 31.Image