walther von Clingen2023-11-012023-11-011297-01-221297-01-22CW10180https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1631. Walther von Klingen beurkundet, daß Rudolf der Ammann den Herren von Syon sein Eigentum an der Wiese, genannt rᷝdes frigenmath,</i> gegen einen Entgelt von 2 Schilling Pfennige, zahlbar am 1. IX., gegeben hat. 2. C. und? beurkunden, daß Rudolf der Ammann sein Eigentum an dem Kolbenacker, den er von Bertold von Tegirfeld kaufte, St. Katherinen gegeben hat mit der Auflage, am 1. IX. sechs Pfennige für das Licht und sechs Pfennige dem Leutpriester zu entrichten. In beiden Fällen hat Rudolf die Güter für sich, seine Ehefrau und Kinder als rechtes Erbe zurückempfangen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0walther von Clingen an ſant katherinvͦn; herren von Syon - 1272 Januar 22.Image