die geſwoͤrn ze dem rate da ſelbenHainrich der Lævbel / der Richter datz der Newenſtat2023-11-012023-11-011321-09-261321-09-26CW30869https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2505Heinrich Leubel, Richter zu [Wiener-]Neustadt, und die Geschworenen des Rates beurkunden, daß die Priorin Margarete und der Konvent des Dominikanerinnenklosters zu St. Peter in der Sperre einen Teil einer Badstube mit allem Recht und Nutzen, wie ihn [die früheren Besitzer] Heinrich der Würfler und dessen Sohn Johannes besessen haben, an Abt Berchtold und den Konvent von Heiligenkreuz für 24 Pfund Wiener Pfennige verkauft haben, die die Frauen erhalten haben. Dieser Anteil, der auf 4 Pfund Gülten taxiert wird, gehörte früher Heinrich dem Würfler, danach dessen Sohn Johannes. Schwester Wentel [vom Kloster St. Peter], Tochter des Richters [Heinrich Leubel], hatte ihn bei der Erbteilung nach dem Tode des Johannes, ihres Ehemannes, erhalten, als sie noch bei ihrem Vater wohnte. Unter Zustimmung ihres Vaters und ihrer Mutter Kunigunde und aller berechtigten Erben hatte sie den Anteil dem Kloster bei ihrem Eintritt eingebracht. Die Badstube [d. h. der Anteil] wurde von den Frauen mit Zustimmung des Priors und des Konventes der Dominikaner in die Hand des Richters aufgegeben und von dem Richter an den Abt und den Kellner von Heiligenkreuz in Gegenwart der Aussteller überantwortet. -- Vgl. Corpus Nr. 2336. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0die geſwoͤrn ze dem rate da ſelben; Hainrich der Lævbel / der Richter datz der Newenſtat an appet Berch- tolten / vnd der sampnunge / ze dem hailigen Chrevtz - 1296 September 26.Image